SICHER UNTERWEGS, MIT GENERALI ALS STARKER VERSICHERUNGSPARTNER
Gemeinsam mit unserem Versicherungspartner Generali bieten wir euch zwei leistungsstarke Reiseversicherungspakete, die eure Reise perfekt ergänzen.
1. Reiserücktritt- & Reisegepäckversicherung
Optimal für geplante Reisen – damit Stornokosten und Gepäckverlust nicht zum Ärgernis werden.
✔ Erstattung bei Nichtantritt oder Abbruch der Reise aus versichertem Grund
✔ Schutz bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung des Reisegepäcks
✔ Flexibel wählbare Versicherungssummen – abgestimmt auf euren Reisewert
✔ Kombinierbar oder einzeln buchbar
✔ Auch als Einzelreise- oder Jahresvertrag erhältlich
Reiseversicherung – Informationsblatt zu Versicherungsprodukten (Generali Deutschland Versicherung AG)
Art der Versicherung
Reiseversicherung – Schutz gegen finanzielle Risiken im Zusammenhang mit Reisen.
Was ist versichert?
Versicherte Reisen – alle Tages-, Urlaubs- und Geschäftsreisen.
Reisegepäck – Versicherungsschutz bei Abhandenkommen, Zerstörungen und Beschädigungen, solange das Gepäck aufgegeben ist.
Mitgeführtes Reisegepäck ist u. a. versichert gegen
Diebstahl, Einbruchdiebstahl und Raub
Transportmittelunfälle
Sturm, Brand und Höhere Gewalt
Verlieren (nicht aber Liegen-, Stehen- oder Hängenlassen)
Im Schadenfall ersetzen wir im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme den Neuwert zur Zeit des Schadenseintritts. Werden versicherte Sachen beschädigt, ersetzen wir die notwendigen Reparaturkosten.
Reiserücktritt inkl. Reiseabbruch
Versicherungsschutz bei Nichtantritt, Änderung oder Abbruch einer gebuchten Reise aus einem versicherten Ereignis.
Bis zur vereinbarten Versicherungssumme übernehmen wir vertraglich geschuldete Stornokosten oder entstehende Mehrkosten. Bei vorzeitigem Abbruch der Reise erstatten wir den anteiligen, nicht genutzten Reisepreis, bis zum 8. Tag der Reise den vollen Reisepreis.
Wo bin ich versichert?
Versicherungsschutz besteht auf allen Reisen weltweit.
Welche Verpflichtungen habe ich?
Antragsfragen wahrheitsgemäß und vollständig beantworten.
Beiträge fristgerecht zahlen.
Eigene Sicherheit wahren.
Schaden (z. B. Diebstahl) unverzüglich der Polizei melden.
Unverzügliche Kontaktaufnahme im Schadenfall; Mitwirkung an notwendigen Untersuchungen.
Nachweise (z. B. Beförderungsunternehmen, Belege) einreichen.
Reise unverzüglich stornieren, wenn ein Versicherungsfall vor Antritt eintritt.
Was ist nicht versichert?
In der Reisegepäckversicherung u. a. Bargeld, Kreditkarten, Urkunden/Dokumente, normaler Verschleiß, Vergessen/Stehen-/Liegenlassen.
Zum Reiserücktritt/-abbruch führende Ereignisse, die vor Buchung/Abschluss bestanden, oder chronischeErkrankungen (soweit im Produkt ausgeschlossen).
Gibt es Deckungsbeschränkungen?
Einschränkungen z. B. bei Smartphones/Mobiltelefonen (Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub).
Besondere Voraussetzungen für hochwertiges Reisegepäck.
Versichert sind Reisen, die an einen Ort führen, der mindestens 50 km vom Wohnsitz entfernt ist (bei Geschäftsreisen die 50 km von der Arbeitsstätte).
Reisedauer je Reise bis 60 Tage (längere Reisen: Schutz auf die ersten 60 Tage beschränkt).
Wann beginnt und endet die Deckung?
Der Versicherungsschutz beginnt zum im Antrag festgehaltenen Versicherungsbeginn. Einen gegebenenfalls abweichenden Versicherungsbeginn entnehmen Sie bitte Ihrem Versicherungsschein. Voraussetzung für den Beginn ist in jedem Fall, dass Sie den Versicherungsbeitrag rechtzeitig bezahlen. Anderenfalls beginnt der Versicherungsschutz mit der Zahlung.
Der Versicherungsschutz endet bei durchgehender Beitragszahlung in der Regel nicht vor Beendigung des Vertrages. Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von mindestens einem Jahr, verlängert er sich nach Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer stillschweigend um jeweils ein Jahr, wenn Sie oder wir ihn nicht spätestens 3 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit kündigen.
Wie kann ich den Vertrag kündigen?
Der Versicherungsvertrag wird für die im Versicherungsschein genannte Dauer abgeschlossen. Beträgt die vereinbarte Dauer mehr als drei Jahre, können Sie den Vertrag zum Ende des dritten und jedes darauf folgenden Jahres mit einer Frist von 3 Monaten kündigen.
Außerdem können Sie oder wir den Vertrag in manchen Fällen vorzeitig kündigen. Das ist z. B. nach einem Versicherungsfall möglich, wenn wir eine Leistung erbracht oder Sie Klage gegen uns erhoben haben.
Mitteilung nach § 19 Abs. 5 VVG über die Folgen einer Verletzung der gesetzlichen Anzeigepflicht
Damit wir Ihren Versicherungsantrag ordnungsgemäß prüfen können, ist es notwendig, dass Sie die Antragsfragen wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Es sind auch solche Umstände anzugeben, denen Sie nur geringe Bedeutung beimessen. Angaben, die Sie nicht gegenüber dem Versicherungsvermittler machen möchten, sind unverzüglich und unmittelbar gegenüber der Generali Deutschland Versicherung AG, Hansaring 40–50, 50670 Köln, in Textform nachzuholen. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Versicherungsschutz gefährden, wenn Sie unrichtige oder unvollständige Angaben machen. Nähere Einzelheiten zu den Folgen einer Verletzung der Anzeigepflicht können Sie den nachstehenden Informationen entnehmen.
Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen?
Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Wenn wir nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Textform nach gefahrerheblichen Umständen fragen, sind Sie auch insoweit zur Anzeige verpflichtet.
Welche Folgen können eintreten, wenn eine vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt wird?
Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes – bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung möglich; Besonderheiten u. a. bei bereits eingetretenen Versicherungsfällen.
Kündigung – bei einfacher fahrlässiger Verletzung, wenn kein Rücktritt.
Vertragsänderung – etwa Beitragserhöhung oder Risikoausschluss, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der Umstände geschlossen hätten.
Ausübung unserer Rechte – Fristen, u. a. spätestens 5 Jahre nach Vertragsschluss (bei Arglist 10 Jahre).
Stellvertretung durch eine andere Person – Zurechnung von Kenntnis/Arglist des Stellvertreters.
2. Auslandsreisekrankenversicherung
Für alle, die weltweit gut abgesichert unterwegs sein wollen – ob privat oder geschäftlich.
✔ Gültig für alle Reisen bis 60 Tage
✔ Freie Arzt- & Krankenhauswahl weltweit
✔ Erstattung von Arznei-, Heil- & Hilfsmitteln
✔ Inklusive Krankenrücktransport, auch für Begleitpersonen
✔ Zahnbehandlungen, Notfälle in der Schwangerschaft, Betreuung mitreisender Kinder u.v.m.
✔ Günstiger Jahresbeitrag: ab 16 € für Einzelpersonen, 34,50 € für Familien
DIE WICHTIGSTEN LEISTUNGEN IM ÜBERBLICK
ALLGEMEINE REGELUNGEN
freie Arztwahl
freie Krankenhauswahl
Erstattung für Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel
AMBULANTE LEISTUNGEN
ärztliche Leistungen
ärztlich verordnete Hilfsmittel, wenn diese das erste Mal benötigt werden (außer Sehhilfen und Hörgeräte)
medizinisch notwendiger Transport zum nächsterreichbaren Notfallarzt oder Krankenhaus
LEISTUNGEN IM KRANKENHAUS
ärztliche Leistungen, allgemeine Krankenhausleistungen, Operationen
medizinisch notwendiger Krankentransport in das nächsterreichbare geeignete Krankenhaus
Unterbringungskosten einer Begleitperson bei stationärer Heilbehandlung von versicherten Kindern bis 17 Jahre
KRANKENRÜCKTRANSPORT
Kostenübernahme, wenn:
– dieser medizinisch sinnvoll und vertretbar ist
– die medizinisch notwendige stationäre Heilbehandlung nach ärztlicher Bescheinigung voraussichtlich länger als zwei Wochen dauern würde
– die voraussichtlichen Kosten der Heilbehandlung im Ausland die Kosten des Krankenrücktransports übersteigen würden
zusätzlich Kosten einer Begleitperson bei Kindern bis 17 Jahre und unter folgenden Voraussetzungen bei Erwachsenen:
– ärztlich angeraten,
– aus Rechtsgründen erforderlich oder
– seitens des ausführenden Transportunternehmens vorgeschrieben
ZAHNÄRZTLICHE LEISTUNGEN
schmerzstillende Zahnbehandlung
plastische Zahnfüllungen (keine Inlays und Onlays)
provisorischer Zahnersatz und provisorische Zahnkronen jeweils in einfacher Ausführung
einfache Reparaturen von Zahnersatz und Zahnkronen
WEITERE LEISTUNGEN
unfallbedingte Suche, Rettung und Bergung bis zu 2.500 Euro je Versicherungsfall
im Todesfall Aufwendungen für die Überführung in das Land des letzten ständigen Wohnsitzes oder die Bestattung im Ausland
Betreuung und Rückreise mitreisender Kinder – bei stationärem Aufenthalt, Rücktransport oder Tod der versicherten Person, wenn keine mitreisende erwachsene Person die Betreuung übernehmen kann.
Komplikationen und Notfälle bei Schwangerschaft, z. B. auch Leistungen bei Frühgeburt inkl. Behandlung, Unterbringung und Pflege des neugeborenen Kindes
Kosten für Krankenbesuche Angehöriger bei stationären Aufenthalten Alleinreisender wenn mehr als 14 Tage und wenn ein Rücktransport medizinisch nicht möglich ist.
JAHRESBEITRÄGE (ab 01.06.2024)
Einzelversicherung ReiseE und Familienversicherung ReiseF
Grundbeitrag bis 69 Jahre
16,00 Euro pro Person
34,50 Euro pro Familie
Erhöhung Grundbeitrag für bereits Versicherte ab Alter 70
+ 22,00 Euro pro Person
+ 22,00 Euro pro Person
Erhöhung Grundbeitrag für Neversicherte ab Alter 70
+ 60,00 Euro pro Person
+ 60,00 Euro pro Person